Um sicherzustellen das ihr Wille anerkannt wird, sollten sie aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sein ihn selbst zu äußern, sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Regelungen zur Organspende die gesetzlichen Voraussetzungen. Das Bundesministerium für Justiz stellt die Vorsorgevollmacht zum Download bereit.
|
Download Vorsorgevollmacht
|