Konzeption Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht

Was ist Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

Täter-Opfer Ausgleich ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die jeweilige Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines allparteilichen Vermittlers zu bearbeiten. Den Konfliktbeteiligten wird die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrunde liegenden und / oder entstandenen Konflikte zu bereinigen und den Schaden zu regulieren.

 

Ziele

  • eine verstärkte Berücksichtigung von Opferbelangen im Ermittlungs- und Strafverfahren
  • die Konfrontation der Täter mit den Konsequenzen ihrer Tat durch die Begegnung mit den Opfern
  • eine Hilfestellung bei der Tatverarbeitung mit ihren Folgen
  • die aktive Beteiligung beider Parteien an der Konfliktverarbeitung und Wiedergutmachung, zur Herstellung des individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Friedens

 

 

 

Opfer können

  • Können direkte und persönliche Wiedergutmachung erfahren
  • Möglichkeit der schnellen und kostenlosen Erlangung von Schadensausgleich
  • Chance auf die Rückgewinnung des persönlichen Sicherheitsgefühls
  • Vermeidung vor Gericht aussagen zu müssen

 

Täter können

  • Verantwortungsübernahme für die Tat und deren Folgen
  • unter Umständen Strafmilderung bis hin zum Absehen von einer förmlichen Strafverfolgung
  • das Gericht muss das Bemühen beim Strafmaß berücksichtigen

 

Voraussetzung zur Durchführung eines TOA

  • Der Sachverhalt muss eindeutig sein.
  • Die Einsicht des Täters in das von ihm begangene Unrecht muss vorhanden sein.
  • Das Opfer der Straftat sollte persönlich betroffen sein.
  • Die Teilnahme von Tätern und Opfern ist freiwillig.
  • Ein TOA ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
  • Entwicklung neuer Lebensperspektiven
  •  

Die Teilnahme am TOA kann zur Strafmilderung bis hin zur Verfahrenseinstellung führen!

© 2022 AWO Uecker-Randow

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