Konzeption Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht

Träger der Maßnahme
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Uecker-Randow e.V.

Firmensitz
Bahnhofstraße 36a
17358 Torgelow

Durchführung der Maßnahme
Individuell nach Vereinbarung

 

 


 

Büro
Am Schlachthof 4
17309 Pasewalk
Telefon 03976 256700
toa.mobil@awo-uer.de

Team
Frau Angela Cornelius
Mobil 01512 6445133

Herr Mathias Mallon
Mobil 01512 6445128

 

 

 

Was ist Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

Täter-Opfer Ausgleich ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die jeweilige Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines allparteilichen Vermittlers zu bearbeiten. Den Konfliktbeteiligten wird die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrunde liegenden und / oder entstandenen Konflikte zu bereinigen und den Schaden zu regulieren

 

 

 

 

.

Ziele

    - eine verstärkte Berücksichtigung von Opferbelangen im Ermittlungs- und Strafverfahren

    - die Konfrontation der Täter mit den Konsequenzen ihrer Tat durch die Begegnung mit
      den Opfern

    - eine Hilfestellung bei der Tatverarbeitung mit ihren Folgen

    - die aktive Beteiligung beider Parteien an der Konfliktverarbeitung und
      Wiedergutmachung, zur Herstellung des individuellen, sozialen und gesellschaftlichen
      Friedens

     

 

Opfer können

    - Können direkte und persönliche Wiedergutmachung erfahren

    - Möglichkeit der schnellen und kostenlosen Erlangung von Schadensausgleich

    - Chance auf die Rückgewinnung des persönlichen Sicherheitsgefühls

    - Vermeidung vor Gericht aussagen zu müssen

     

Täter können

    - Verantwortungsübernahme für die Tat und deren Folgen

    - unter Umständen Strafmilderung bis hin zum Absehen von einer förmlichen
      Strafverfolgung

    - das Gericht muss das Bemühen beim Strafmaß berücksichtigen

Vorraussetzung zur Durchführung eines TOA

    - Der Sachverhalt muss eindeutig sein.

    - Die Einsicht des Täters in das von ihm begangene Unrecht muss vorhanden sein.

    - Das Opfer der Straftat sollte persönlich betroffen sein.

    - Die Teilnahme von Tätern und Opfern ist freiwillig.

    - Ein TOA ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

    - Entwicklung neuer Lebensperspektiven
     

     

Die Teilnahme am TOA kann zur Strafmilderung bis hin zur Verfahrenseinstellung führen!

© 2022 AWO Uecker-Randow

Fusszeile