Täter-Opfer-Ausgleich heißt, dass mit den an der Straftat Beteiligten ein gemeinsames Gespräch stattfindet. In diesem sollen die Hintergründe besprochen und eventuelle Wiedergutmachungsansprüche ausgehandelt werden. Im Ergebnis der Aussprache kann ein Schlichtungsvertrag erstellt werden.
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