Als korporative Mitglieder können sich dem Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Vereinigungen mit sozialen Aufgaben anschließen. Sie üben Ihre Mitgliedschaft durch ein beauftragtes Mitglied ihrer Vereinigung aus. Über die Aufnahme als korporatives Mitglied entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit dem Landesverband.
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