Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
- ist eine ambulante Hilfeform nach SGB VIII in Verbindung mit §27 SGB VIII oder § 10 JGG (Jugendgerichtsgesetz)
- ist ein Angebot der Hilfe zur Verselbstständigung des Kindes/ Jugendlichen
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbstständigung fördern.
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Vorraussetzung
Das Kind/ der Jugendliche:
- befindet sich in einer problembehafteten Lebenssituation innerhalb der Familie.
- ist geprägt durch ein gestärktes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und Kind/ Jugendlichen
- zeigt Entwicklungsprobleme, Auffälligkeiten im Leistungs- und Sozialverhalten.
Bereitschaft des Kindes/ des Jugendlichen und der Familie zur Annahme einer Hilfe von außen muss vorhanden sein.
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Hauptziele
Bearbeitung von Problemlagen des Kindes/ Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes.
Wie die Bewältigung von:
- Beziehungsproblemen zwischen Eltern und Kindern/ Jugendlichen
- Schulische Probleme
- Andere soziale Bezüge (Freundeskreis)
- Förderung der Verselbstständigung
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Zielgruppen
Kinder und Jugendliche zwischen 9 bis 16 Jahre in problematischen Familienbeziehungen
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